Bereit für den Kindergarten? – Die Kindergartenvorsorgeuntersuchung

Nathalie
19.07.2023Lesezeit ca. 5 Minuten
Mädchen schaut durch Lupe

Die Kindergärten und Kitas verlangen vor dem ersten Besuch der Einrichtung ein ärztliches Attest vom Kinderarzt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kleinen gesund sowie auch geistig und motorisch gut entwickelt sind. Welche Untersuchungen anstehen und wann du einen Termin vereinbaren solltest, erfährst du hier.


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    U-Untersuchungen für die ganz Kleinen

    Wenn du dein Kind vor dem 30. Lebensmonat in eine Kita geben möchtest, brauchst du nur einen Nachweis über die Gesundheit deines Kindes. Durch eine Untersuchung vom Kinderarzt wird festgestellt, ob eine ansteckende Krankheit vorliegt und ob das Kind körperlich gesund ist. Dies findet meist außerhalb der U-Untersuchungen statt und sollte spätestens zwölf Wochen vor dem ersten Tag in der Einrichtung attestiert werden.

    Kindergartenvorsorgeuntersuchung für die Großen

    Wenn dein Kind über 33. Monate alt ist, fällt die Kindergartenvoruntersuchung auf die U7a. Diese sollte spätestens bis zum 38. Lebensmonat stattfinden. Hier wird durch verschiedene Tests kontrolliert, ob dein Kind gesund ist und wie die geistige und körperliche Entwicklung ausgereift ist.

    Die Untersuchung umfasst:

    • Größe, Gewicht und Kopfumfang werden vermessen und in der Tabelle vermerkt.
    • Die Haut wird untersucht. Besonderes Augenmerk liegt auf Hautveränderungen, Allergien oder entzündeten Stellen.
    • Milz und Leber werden abgetastet. Bei Besonderheiten wird auch ein Ultraschall gemacht.
    • Die Entwicklung der Geschlechtsorgane wird überprüft.
    • Das Herz wird abgehört. Die Herzfrequenz sollte in dem Alter bei 70-120 Schlägen pro Minute liegen. Der Kinderarzt hört nach Herzgeräuschen oder anderen Besonderheiten.
    • Auch die Lunge wird mit dem Stethoskop kontrolliert. Wichtig ist es zu schauen, ob ein Kind Nasen- oder Mundatmer ist. Kinder, die durch den Mund ein- und ausatmen, haben oft Probleme mit vergrößerten Polypen. Die Nasenatmung ist gesünder, da die eingeatmete Luft gesäubert und erwärmt wird, bevor sie in die Lunge strömt. Kinder, die durch den Mund atmen, sind anfälliger für Infekte. Hier wird der Kinderarzt euch über Behandlungsmöglichkeiten informieren.
    • Ein Augenscreening wird durchgeführt. Wenn in deiner Familie gehäuft Sehstörungen vorkommen, solltest du dein Kind von einem Augenarzt untersuchen lassen.
    • Die Wirbelsäule, das Becken, die Beine und die Füße werden abgetastet und auf Fehl- oder Haltungsschäden untersucht.
    • Die Milchzähne werden angeschaut und auch die Mundhygiene wird kontrolliert.
    • Die Motorik wird anhand von spielerischen Tests überprüft. Kann das Kind auf einem Bein stehen oder sogar hüpfen? Kann es auf einer geraden Linie balancieren? Wird ein leichtes Puzzle aus sechs Teilen gelöst?
    • Zur Untersuchung der Sprachentwicklung gibt es in Deutschland standarisierte Tests, die auch die nonverbale Konversation mit einschließen. So haben auch Kinder, die sehr spät anfangen zu reden, eine Möglichkeit zu beweisen, dass sie das Gefragte verstehen und umsetzen können. Ein Kind, das sprachlich gut entwickelt ist, kann drei bis fünf Wörter in einem Satz ausdrücken. Die Aussprache ist oft noch nicht perfekt ausgereift, da die Kinder einzelne Buchstaben oder Silben verschlucken.
    • In einem Elterngespräch erkundigt sich der Arzt über das Sozialverhalten des Kindes und klärt alle wichtigen Fragen der Eltern.

    Mach dir selbst und deinem Kind keinen Druck. Auch wenn Kinder in einigen Bereichen kleine Defizite aufweisen, ist es nur förderlich, dass man sie entdeckt und daran zusammen arbeiten kann. Niemand wird verurteilt. Mit Hilfe von Lernspielzeug kannst du die Kleinen spielerisch fördern und unterstützen. Auch dein Kinderarzt kann dir Tipps geben und wird dich unterstützen. Nach dem Test stellt der Kinderarzt dir in der Regel ein Attest aus. So steht dem ersten Kindergartentag nichts im Weg.

    In unserem Ratgeberbeitrag erfährst du alles, was du über die Kindertagesstätte wissen musst.

    Impfungen bei Kindergartenkindern

    Die Akademie für Kinder- und Jugendmedizin in Deutschland fordert seit Jahren für Kinder, die einen Kindergarten, eine KiTa oder die Schule besuchen, eine Impflicht nach den Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission). Als Argumente nennen sie insbesondere, wie in Gemeinschaftseinrichtungen wie KiTas kleine Kinder betreut werden. Nicht geimpfte Kinder hätten nicht nur selbst ein erhöhtes Infektionsrisiko, sondern würden auch andere Kinder und insbesondere Kleinkinder gefährden. Seit März 2020 besteht in Deutschland eine Impfflicht für die Masernschutzimpfung für alle Kinder, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden. Wer nicht geimpft ist und dementsprechend keinen Immunitätsnachweis vorlegen kann, wird somit von der Betreuung ausgeschlossen. Für alle weiteren Impfstoffe gibt es in Deutschland keine Impfpflicht. Es werden aber weitere Standard-Schutzimpfungen von der STIKO empfohlen.

    Wir wünschen deinem Liebling eine wunderbare Kindergartenzeit!

    Dein Team von babymarkt.de